öV-Bericht
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Planungsbericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht). Der Verbundrat des Verkehrsverbundes Luzern erarbeitet den öV-Bericht zuhanden des Regierungsrates.
- Der öV-Bericht gibt Auskunft zum aktuellen Stand des öV im Kanton Luzern, zur Erreichung der Ziele des letzten öV-Berichts und geht auf Entwicklungen im Bereich der Raum- und Mobilitätsplanung sowie des Umfeldes ein. Er berücksichtigt dabei den gesellschaftlichen Wandel, Aspekte der Digitalisierung, «Sharing Economy» und den Klimawandel.
- Er zeigt auf, wie sich das Angebot des öV in den nächsten Jahren, abgestimmt auf die Infrastruktur, den Tarif und weitere Mobilitätsangebote entwickeln wird. Der Planungsbericht ist auf das Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» abgestimmt.
- Der öV-Bericht dient als finanzpolitische Grundlage. Mit ihm wird der Finanzbedarf für den öV mit der kantonalen Finanzplanung, insbesondere dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan (AFP), abgestimmt.
ÖV-BERICHT 2023 bis 2026
Die wichtigsten Massnahmen des öV-Berichts 2023 bis 2026 sind:
- Kapazitätssteigerung durch den Einsatz von Doppelstockzügen auf der RE Strecke Luzern–Olten
- Dichtere Taktintervalle bei Bussen, sofern es die Nachfrage erfordert
- Projektierung Durchgangsbahnhof Luzern und nationale Planungen zu den nächsten Bahn-Ausbauschritten
- Schrittweise Umsetzung der AggloMobil- und Korridorplanungen
- Stärkere Vernetzung des öV mit anderen Verkehrsmitteln
- Zunehmender Einsatz von effizienten, emissionsarmen und mit erneuerbaren Energien betriebenen Bu
Die drei Schwerpunktthemen im öV-Bericht:
Mitwirkungsbericht
Der Entwurf des öV-Berichts wurde vom 25. Oktober 2021 bis 13. Februar 2022 in die Vernehmlassung gegeben.
- 116 Stellungnehmende haben insgesamt rund 1'100 Einzelanträge eingereicht, von denen zahlreiche Anliegen in der Schlussfassung des Berichtes berücksichtigt wurden.
- Sämtliche Rückmeldungen wurden vom Verkehrsverbund Luzern gesichtet und beurteilt.
- Zur Festlegung des Umgangs mit den einzelnen Anliegen aus Sicht Kanton wurden auch der Verbundrat und das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) einbezogen.
- Die wichtigsten Rückmeldungen zu verschiedenen Themen sind in zusammengefasster Form in einem Mitwirkungsbericht dargestellt und beurteilt worden.