Regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderungen sind bewilligungspflichtig.
Für folgende Personenbeförderungen ist grundsätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich:
Gesuch
Das Gesuch um Erteilung, Erneuerung, Übertragung sowie Änderung einer Bewilligung ist spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, auf welchen die Fahrten aufgenommen werden sollen, dem VVL einzureichen.
Aktuelle kantonale Bewilligungen für Personentransporte im Kanton Luzern
Übersichtsliste
(Stand 21. Dezember 2020)
Für Fragen zu den Führerausweiskategorien, Fahrberechtigungen und Fahrzeugausrüstungen steht das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zur Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)?
Ihre Kontaktperson ist:
Benedikt Bienz
Kantonspolizei Luzern
Telefon 041 288 92 43