Dienstleistungen
Der Verkehrsverbund Luzern hat in verschiedenen Bereichen den Lead oder trägt bei spezifischen Prozessen eine Mitverantwortung.
Der Verkehrsverbund Luzern hat in verschiedenen Bereichen den Lead oder trägt bei spezifischen Prozessen eine Mitverantwortung.
Kantonale Bewilligungen
Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) erteilt Bewilligungen für die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung im Kanton Luzern. Der VVL ist auch mitverantwortlich beim Prozess zur Aufhebung oder Erstellung einer Haltestelle.
Finanzierung
Gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) werden die Kosten im öV den Luzerner Gemeinden weiterverrechnet. Mit Hilfe des Kostenverteilers werden die Kosten der einzelnen Gemeinden ermittelt.
Haltestellenstrategie
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) sind öffentliche Bauten und Anlagen des öV bis spätestens Ende 2023 hindernisfrei auszubauen. Grundsätzlich haben die Strasseneigentümer (Gemeinden, Kanton) die Entscheidungshoheit. Doch eine gesamtheitliche Betrachtung des Haltestellenangebots ist durch den VVL notwendig.
Qualitätssicherung
Für eine hohe Servicequalität im öV betreibt der VVL umfangreiche Massnahmen zur Qualitätssicherung.
Regionalkonferenzen
Einmal pro Jahr führt der VVL Regionalkonferenzen durch, um die Regionalen Entwicklungsträger (RET) und Gemeinden aus erster Hand über aktuelle Themen des öV zu informieren.