Über uns
Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) existiert seit dem 1. Januar 2010 als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Der VVL plant und finanziert den öV im Kanton Luzern. Er strebt einen leistungsfähigen und attraktiven öV an. Ebenfalls ist die Geschäftsstelle des Tarifverbundes Passepartout administrativ beim VVL angesiedelt.
Organigramm Geschäftsstelle VVL
Aufgabenbereich
Mit folgenden Aufgaben befasst sich der Verkehrsverbund Luzern:
- Weiterentwicklung des Angebots im öV
- Abschluss von Angebotsvereinbarungen mit den Transportunternehmen
- Aktive Teilnahme und Mitgestaltung im Tarifverbund Passepartout
- Sicherstellung eines umfassenden Qualitätsmanagements
- Festlegung des Kostenverteilers für die Gemeindebeiträge an den öV
- Erteilung von Personenbeförderungsbewilligungen
- Durchführung des kantonalen Fahrplanverfahrens
Der VVL wurde 2010 mit dem Gesetz über den öV geschaffen.
Verbundrat
Oberstes Organ des VVL ist der Verbundrat, der für die strategische Führung verantwortlich ist. Er besteht aus sieben Mitgliedern, wovon drei Mitglieder vom Kanton und vier Mitglieder von den Gemeinden gestellt werden.
Die operative und betriebliche Führung des VVL ist in der Verantwortung des Geschäftsleiters und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mitglieder Verbundrat
Folgende Verbundräte stehen für die Regionalen Entwicklungsträger (RET) als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Verbundrätin/Verbundrat | Regionale Entwicklungsträger (RET) |
---|---|
Hans-Peter Arnold |
- Seetal |
Willi Bucher |
- Luzern West |
Milena Scherer |
- LuzernPlus |
Zuständigkeiten
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des VVL: