Haltestellen

Das öV-Netz im Kanton Luzern umfasst über 950 Haltestellen.

Verschiedene Gründe können zu einer Mutation von Haltestellen führen:

  • Neues öV-Konzept (z.B. neue/geänderte Linienführungen)
  • Geänderte Nachfrage (z.B. Siedlungsbau, Arbeitsplätze)
  • Sicherheitsbedürfnisse (z.B. Sicht, Nebelbänke, Verkehr)
  • Kein Bedarf der Haltestelle (z.B. tiefe Nachfrage)
  • Finanzierung (z.B. Gemeinde möchte Ausgaben im öV reduzieren)
  • Überangebot bei mehreren Linien
  • Unerträgliche Lärmbelastungen, Vandalismus usw.

Eröffnungen und Anpassungen von Haltestellen

Die Federführung bei Haltestelleneröffnungen und -anpassungen liegt bei den Transportunternehmen. Diese stellen in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden sowie dem VVL den Antrag beim Bundesamt für Verkehr (BAV).

Gemeinden können sich für Eröffnungen sowie Anpassungen von Haltestellen direkt an die einzelnen Transportunternehmen wenden.

Ablauf


Schliessungen von Haltestellen

  • Die Schliessung einer Haltestelle führt bei Betroffenen zu Umstellungen in ihrem Mobilitätsverhalten.
  • Das öV-Angebot wird für diese Personen weniger attraktiv, wodurch die Nachfrage dieser Buslinie negativ beeinflusst werden kann. 
  • Eine enge Zusammenarbeit mit sämtlichen Beteiligten (Standortgemeinde, Transportunternehmen, VVL, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur [vif] und weiteren) ist daher unerlässlich. 
  • Grundsätzlich können Haltestellenschliessungen nur per Fahrplanwechsel im Dezember erfolgen. In diesem Zusammenhang werden Haltestellenschliessungen immer auch in der jährlichen Fahrplanvernehmlassung publiziert.

Ablauf

Die Checkliste zur Aufhebung einer Haltestelle legt die Grundsätze sowie das Vorgehen fest.