Gemeindebeiträge

Die Gemeinden des Kantons Luzern tragen 50 Prozent der Ausgaben für den öffentlichen Verkehr.

Basis dafür ist das vom Verbundrat verabschiedete Budget für die laufenden Ausgaben, die gemäss Investitionsplan des Kantons geplanten Kredite für öV-Infrastrukturen und der vom Bund festgelegte Anteil für den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Grundlagen: 

Der Anteil der Gemeinden wird jährlich aktualisiert. Für die Berechnung werden je zur Hälfte die Einwohnerzahl und die gewichteten Haltestellenabfahren (Verkehrsinteresse) berücksichtigt.


Berechnung der gewichteten Haltestellenabfahrten 


Informationen für die Gemeinden

Die Gemeinden werden vom Verkehrsverbund regelmässig über die sie betreffenden Kostenanteile informiert:

Februar/März

über den ge-schuldeten Beitrag des laufenden Jahres (definitiver Gemeindebeitrag)

Mai

über das Budget des Folgejahres und den Finanz-plan der nächsten drei Jahre
 

Juni

über den Jahresabschluss und allfällige Rückerstattungen oder Nach-zahlungen