Gemeindebeiträge
Die Gemeinden des Kantons Luzern tragen 50 Prozent der Ausgaben für den öffentlichen Verkehr.
Basis dafür ist das vom Verbundrat verabschiedete Budget für die laufenden Ausgaben, die gemäss Investitionsplan des Kantons geplanten Kredite für öV-Infrastrukturen und der vom Bund festgelegte Anteil für den Bahninfrastrukturfonds (BIF).
Grundlagen:
Der Anteil der Gemeinden wird jährlich aktualisiert. Für die Berechnung werden je zur Hälfte die Einwohnerzahl und die gewichteten Haltestellenabfahren (Verkehrsinteresse) berücksichtigt.
Berechnung der gewichteten Haltestellenabfahrten
- Auf dem geoportal des Kantons Luzern werden die Linien und Haltestellen sowie die Haltestelleneinzugsgebiete des öffentlichen Verkehrs dargestellt.
- Die Haltestelleneinzugsgebiete zeigen die Anzahl Einwohner und Arbeitsplätze im Radius von 300 m (Bus) respektive 1'000 m (Bahn und Schiff).
- Überschneiden sich diese Einzugsgebiete, werden die Kreise abgeschnitten und die Einwohner/Arbeitsplätze prozentual auf die im Einzugsgebiet liegenden Gemeinden verteilt.
Informationen für die Gemeinden
Die Gemeinden werden vom Verkehrsverbund regelmässig über die sie betreffenden Kostenanteile informiert:
12.03.2024: Definitiver Kostenverteiler 2024, Entscheid Verbundrat
07.02.2023: Definitiver Kostenverteiler 2023, Entscheid Verbundrat
10.03.2022: Definitiver Kostenverteiler 2022, Entscheid Verbundrat
19.03.2021: Definitiver Kostenverteiler 2021, Entscheid Verbundrat
20.03.2020: Definitiver Kostenverteiler 2020, Entscheid Verbundrat