Kostendeckungsgrad im öV

Der Kostendeckungsgrad gibt an, wie hoch der Anteil ist, an dem sich der öV mit Ticketeinnahmen der Fahrgäste selbst finanzieren kann.

Die ungedeckten Kosten (Abgeltungen) werden von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Kanton, Bund) übernommen. Nur so kann der öffentliche Regional- und Ortsverkehr insgesamt finanziert werden.

Die Gemeinden können einen Beitrag leisten

Jede Gemeinde, die sich aktiv für den öV in ihrer Ortschaft und Region einsetzt, kann dazu beitragen, die Abgeltungen zu senken. Denn mit jedem zusätzlichen Fahrgast steigt der Erlös und – bei gleichbleibenden Kosten – auch der Kostendeckungsgrad. Entsprechend fällt der Anteil, mit dem die öffentliche Hand und somit auch die Gemeinden den öV mitfinanzieren, tiefer aus.

Gemeinden können mit einfachen Massnahmen den öV fördern und dazu beitragen, dass der Kostenanteil der öffentlichen Hand sinkt.

 

Zum Beispiel durch…

  • rasch auffindbare Informationen zum öV auf der eigenen Website (z. B. mit der Einbindung des öV-Fahrplans)
  • attraktive Haltestellen und sichtbare Signalisationen
  • das Vorleben einer Vorbildfunktion in der Gemeindeverwaltung etwa mit öV-Vergünstigungen für die Mitarbeitenden und einem GA für Lernende
  • flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung
  • Informationen und Anreize für Neuzuzüger zum Beispiel mit dem Neuzuzüger-Set
  • Förderung von öV für Schulzwecke (z.B. für Schulweg, Schwimmen, Ausflüge)
  • Massnahmen, die einen pünktlichen öV gewährleisten. Das können Busbevorzugungen, Busspuren oder Massnahmen zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs sein.  Denn weniger Stauzeiten bedeuten einen attraktiveren öV und weniger Kosten, weil insgesamt kürzere Umläufe möglich sind.

Helfen auch Sie in Ihrer Gemeinde aktiv mit, den öV zu fördern!

 

Hier finden Sie Unterstützung:

  • Checkliste für ein ganzheitliches Mobilitätskonzept in Gemeinden.
  • Ein kostenloses Beratungsangebot bietet Ihnen Luzernmobil an. Nehmen Sie Kontakt auf!